7.3 Korrektur bei gefärbten Lösungen Wenn die Färbung der Analysenprobe die Messung der Extinktion stören könnte, eine zweite Analysenprobe wie in 7.2 beschrieben behandeln, dabei ansteile des Farbreagens (4.3) 1,0 ml Orthophosphorsäure (4.2) zusetzen.