1.2.Prüfung der Spannkräfte:
Die Prüfung der Spannkraft erfolgt bei ca. 50% der maximalen Spannweite der Schnell-
spannzwinge. Es werden je Artikel 3 Messungen durchgeführt und daraus wird der Mittel-
wert gebildet. Die Aufbringung der Kraft erfolgt über das Betätigen der Griffe. Die Schnell-
spannzwinge darf sich nicht plastisch verformen oder brechen. Insbesondere Brüche im
Griffbereich sind nicht zulässig. Der Schiebearm muss haltesicher ausgebildet sein und
darf bei Betätigung nicht über die Schiene rutschen, die Kraft muss gehalten werden.