Die vorstehende Beschlussfassung erfolgte zum Zweke der Anassung des Geselklschaftsvertrages an die Bestimmungen des Ersten euroßjustuzbegleitgesesetzes. Gemäß 13 (paragraf dreiyehn)Absatz 2 (zwei)leigs citatis warden dieErschienenen ausdrüchlich auf die damit verbundenen Rechtsfolgen(Artikel X 5 leg .cit )hingewiesen. Siebentens sämtliche